Vom Pilotprojekt zur regulären Hilfemaßnahme

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Aus dem Pilotprojekt „Aufsuchende Hilfe für Mütter/Familien und ihre Kinder durch Familienhebammen“ (2002-2006) in vier niedersächsischen Kommunen ist für zahlreiche Kommunen eine reguläre Hilfemaßnahme geworden.

Bereits im Jahr 2010 führte Niedersachsen als erstes Bundesland eine staatlich anerkannte Weiterbildung von Hebammen zu Familienhebammen ein. Damit wurden erstmals verbindliche Standards für das Berufsbild von Familienhebammen gesetzt, die Schwangere, junge Mütter und Familien in besonders belasteten Lebenssituationen vor und nach der Geburt betreuen.

Die Stiftung EINE CHANCE FÜR KINDER führte gemeinsam mit dem Hebammenverband Niedersachsen die staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte Familienhebamme. Am 12. November 2016 erhielt die Weiterbildungsstätte nach gesetzlicher Neuordnung der Weiterbildung für Gesundheitsfachberufe den neuen Namen „Staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte Fachkräfte Frühe Hilfen“.

Seit dem 1. Oktober 2016 können neben Hebammen auch Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Niedersachsen eine staatlich anerkannte Weiterbildung im Bereich der Frühen Hilfen erlangen. Für die Berufsgruppen ergeben sich folgende Bezeichnungen:

  • Fachkraft Frühe Hilfen / Familienhebamme
  • Fachkraft Frühe Hilfen / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin.

Zum 01.01.2020 wurde die anerkannte Weiterbildung zur Fachkraft Frühe Hilfen an die DIAKOVERE Akademie, Hannover, übergeben. Die Stiftung EINE CHANCE FÜR KINDER steht bei der anerkannten Weiterbildung weiterhin in enger Kommunikation mit der DIAKOVERE Akademie.


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