Die staatlich anerkannte Weiterbildung umfasst 400 Unterrichtsstunden sowie 170 weitere Unterrichtseinheiten (z. B. Intervisionsgruppen, Facharbeiten, mündliche und schriftliche Abschlussprüfung).
Die Qualifizierung verläuft in zwei Stufen:
- Stufe 1 = Qualifizierung/Fortbildung von 270 Stunden mit dem Abschluss zur „Familienhebamme (BIFH=Bundesinitiative Frühe Hilfen)“ oder
„Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (BIFH=Bundesinitiative Frühe Hilfen)“ - Stufe 2 = weitere 130 Stunden Unterricht für die staatlich anerkannte Weiterbildung zur Fachkraft Frühe Hilfen.
Mit Abschluss der Stufe 2 erlangen die Fachkräfte gleichzeitig eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Die Weiterbildung ist nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubgesetz (gem. § 10 Abs. 1 NBildUG) anerkannt.
Die Fortbildungen und Weiterbildungen der Stiftung EINE CHANCE FÜR KINDER sind nach DIN EN ISO 9001 : 2015 zertifiziert.