Qualifizierung zur Familienkinderkrankenschwester

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Die staatlich anerkannte interdisziplinäre Weiterbildung für Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen besteht aus einem Curriculum von insgesamt 400 Stunden in Theorie uns Praxis. Zusätzlich zu den Seminaren fertigen die WeiterbildungsteilnehmerInnen eine Facharbeit an und legen eine schriftliche und mündliche Prüfung ab.

Die rechtlichen Grundlagen für die staatlich anerkannte Weiterbildung „Fachkraft Frühe Hilfen- Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ werden derzeit im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erarbeitet.
Die Qualifizierung beinhaltet zwei Stufen (1. Stufe: 270 Stunden, 2. Stufe: 130 Stunden) wobei erst nach Abschluss der zweiten Stufe die staatliche Anerkennung gegeben ist.
Die Weiterbildung ist in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als Bildungsurlaub anerkannt. 

Das vollständige Curriculum mit allen wichtigen Informationen finden Sie hier:

Curriculum zum Download

 


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