Aufgaben der Fachkräfte Frühe Hilfen

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Die Aufgaben der aufsuchenden Hilfe durch beide Berufsgruppen sind in weiten Bereichen deckungsgleich, es gibt aber auch Aufgaben, die für jeweils eine der beiden Berufsgruppen speziell vorgesehen sind.

Prinzipiell konzentriert sich die aufsuchende Arbeit für beide Berufsgruppen auf die Förderung und Unterstützung von jungen Müttern/Familien bei der Betreuung ihrer Säuglinge.

Die aufsuchende Hilfe folgt in erster Linie den Vorgaben der Sekundärprävention, § 16 SGB VIII (Prävention von Kindeswohlgefährdung durch Hilfe bei bestehenden Risikofaktoren), kann in Einzelfällen aber auch im Bereich der Tertiärprävention, § 27 SGB VIII (Intervention bei drohender Gefahr einer Kindeswohlgefährdung) stattfinden.

Maßnahmen der Sekundärprävention in Familien erfolgen, wenn bei Erkennen von Risikofaktoren daran gearbeitet wird, dass keine Störungen im Sinne der Kindesvernachlässigung oder gar Kindesmisshandlung auftreten können. Der Einsatz einer Fachkraft Frühe Hilfen kann sowohl von der Mutter/Familie selbst nachgefragt werden, als auch von verschiedenen Institutionen (z. B. Ärzten, Krankenhäusern, Jobcentern, Beratungsstellen).

Maßnahmen der Tertiärprävention werden in der Regel bei bereits deutlichen Anzeichen für drohende Kindesvernachlässigung oder bei bereits bestehender Gefährdung des körperlichen und seelischen Kindeswohls direkt durch das jeweils zuständige Jugendamt beauftragt. Hierbei sollten die Fachkräfte Frühe Hilfen nicht alleine in den Familien arbeiten, sondern immer im Team mit anderen helfenden Berufsgruppen. Im Rahmen der Tertiärprävention sind Hilfeplangespräche obligatorisch.

Gemeinsame Aufgaben der Fachkräfte Frühe Hilfen sind u. a.:

  • Anregen und Fördern der Entwicklung einer guten Eltern-Kind-Bindung
  • Die Motivation zur Selbsthilfe bzw. die Stützung des Selbsthilfepotentials der Schwangeren und Mütter
  • Erkennen von Risikofaktoren bei der Mutter, dem Vater und dem Kind sowie erhöhte Aufmerksamkeit für alle Zeichen einer sich anbahnenden Kindesvernachlässigung oder sogar Kindesmisshandlung
  • Erkennen und Herausarbeiten von Ressourcen bei Mutter und Vater, bzw. ständigen Betreuungspersonen und entsprechende Unterstützung
  • Verfolgen der körperlichen, neurologischen und emotionalen Entwicklung des Säuglings und Erkennen von Störungen und Störfaktoren
  • Anleitung bei der Ernährung und Pflege des Säuglings
  • Hinwirken auf die Teilnahme an Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen für Mutter und Kind
  • Hinwirken auf das Schaffen einer für die Entwicklung des Säuglings gesunden Umgebung (z. B. Hinwirken auf Raucherentwöhnung, Verringerung des Fernsehkonsums, Hinwirken auf gewaltfreien Umgang dem Kind gegenüber, usw.)
  • Hilfe bei der Beseitigung einer bestehenden sozialen Isolierung von Mutter und Kind durch Einbindung in Mutter-Kind-Gruppen o. ä.
  • Stützung der Eltern bei bestehender erheblicher emotionaler Unsicherheit im Umgang mit dem Säugling sowie Hilfe bei bestehender Überforderung
  • Einbindung des Vaters und des familiären Umfeldes in die Sorge um und Betreuung des Kindes
  • Vermittlung von weiterführenden Diensten und eventuell auch die Begleitung dorthin (z. B. das jeweils zuständige Jugendamt, Ärzte und Psychologen, Erziehungsberatungsstellen, Sozialämter, Schwangerschaftsberatungsstellen, Schuldnerberatung sowie Stellen der ambulanten Suchtberatung u. a.); die Fachkraft Frühe Hilfen ist daher auf eine enge Kooperation mit allen diesen Institutionen angewiesen, da nur dann ein Erfolg ihrer Arbeit möglich ist

Die Aufzählung dieser Maßnahmen stellt keinen abschließenden Katalog dar, sondern soll vielmehr die vielfältigen Aufgaben aufzeigen, die sich für Fachkräfte Frühe Hilfen ergeben. 

Spezielle Aufgaben der Fachkraft Frühe Hilfen/Familienhebamme:
Anbieten aller erforderlichen Hilfen bei schwangeren mit psychosozialen Risikofaktoren.

Spezielle Aufgaben der Fachkraft Frühe Hilfen/Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin:
Anbieten von Hilfen auch jenseits des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr.

 

 


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