Aufgaben der Familienkinderkrankenschwestern

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Familienkinderkrankenschwestern betreuen Mütter/Väter in schwierigen sozialen und psychosozialen Lebenssituationen, mit dem Ziel Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung zu vermeiden. Die Betreuung der jungen Familien und der Säuglinge findet aufsuchend im vertrauten häuslichen Bereich (Hausbesuch) der Familien statt.

Aufgaben der Familienkinderkrankenschwestern, die dem physischen und psychischen Kindswohl und der Entwicklung einer guten Eltern-Kind-Bindung dienen, sind u.a.:

  • Erkennen von Risikofaktoren sowohl bei der Mutter, dem Vater und dem Kind sowie erhöhte Aufmerksamkeit für alle Zeichen einer sich anbahnenden Kindesvernachlässigung oder sogar Kindesmisshandlung
  • Erkennen und Herausarbeiten von Ressourcen bei Mutter und Vater, bzw. ständigen Betreuungspersonen und entsprechende Unterstützung
  • Verfolgen der körperlichen, neurologischen und emotionalen Entwicklung des Säuglings und Erkennen von Störungen und Störfaktoren
  • Anleitung bei der Ernährung und Pflege des Säuglings
  • Hinwirken auf die Teilnahme an Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen für Mutter und Kind
  • Hinzuziehen von Kinderärzten und anderen Fachärzten bei erkannten oder vermuteten Störungen
  • Hinwirken auf das Schaffen einer für die Entwicklung des Säuglings gesunden Umgebung (z. B. Hinwirken auf Raucherentwöhnung, Verringerung des Fernsehkonsums, Hinwirken auf gewaltfreien Umgang dem Kind gegenüber)
  • Hilfe bei der Tagesstrukturierung sowie bei der Einhaltung von Terminen, d.h. insgesamt Hinwirken auf die Einhaltung einer gewissen Alltagsdisziplin
  • Hilfe bei der Beseitigung einer bestehenden sozialen Isolierung von Mutter und Kind z.B. durch Einbindung in Mutter-Kind-Gruppen
  • Stützung der Eltern bei bestehender erheblicher emotionaler Unsicherheit im Umgang mit dem Säugling sowie Hilfe bei bestehender Überforderung
  • Einbindung des Vaters und des familiären Umfeldes in die Sorge und Betreuung des Kindes
  • Die Vermittlung von weiterführenden Diensten und eventuell auch die Begleitung dorthin (zu diesen Diensten gehören z.B. das jeweils zuständige Jugendamt, aber auch Ärzte und Psychologen, Erziehungsberatungsstellen, Sozialämter, Schwangerschaftsberatungsstellen, Schuldnerberatung sowie Stellen der ambulanten Suchtberatung). Die Familienkinderkrankenschwester ist auf eine enge Kooperation mit allen diesen Institutionen angewiesen, da nur dann ein Erfolg ihrer Arbeit möglich ist.

 


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